Glossar

A - wie Ausgebrannt?

A - Ambiguitätstoleranz

Ambiguitätstoleranz bezeichnet die Fähigkeit, Widersprüchlichkeiten oder mehrdeutige Informationen, die im ersten Moment als inakzeptabel erscheinen, nicht negativ, sondern womöglich von vornherein positiv zu bewerten. Den konflikthaften Situationen und Spannungsfeldern, die durch widersprüchliche Führungssituationen entstehen, begegnen Sie… offen und positiv, mit weniger Druck oder Stress, mit einer „sowohl-als-auch“ Denkweise, mit mehr Gelassenheit, Besonnenheit und Vertrauen. (siehe auch Barbara Simonsen)


B - wie Burn-Out
inzwischen fast eine "Mode-Diagnose" und dennoch weit verbreitet.
In der Wikipedia-Definition heißt es:

Ausgebranntsein - ist ein Zustand ausgesprochener emotionaler Erschöpfung mit reduzierter Leistungsfähigkeit. Es kann als Endzustand einer Entwicklungslinie bezeichnet werden, die mit idealistischer Begeisterung beginnt und über frustrierende Erlebnisse zu Desillusionierung und Apathie, psychosomatischen Erkrankungen, Depression, Aggressivität und einer erhöhten Suchtgefährdung führen kann.

E - wie Elternzeit & Elterngeld

Elternzeit:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Bei Geburten bis zum 30. Juni 2015 können sie mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn. Eine Kündigung kann daher nur in besonderen Fällen erfolgen und auch nur dann, wenn  die zuständige Aufsichtsbehörde die Kündigung zuvor für zulässig erklärt hat.

Anmeldung der Elternzeit
Die Elternzeit, die innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beansprucht werden soll, muss beim Arbeitgeber  sieben Wochen vor Antritt angemeldet werden. Wird die Anmeldefrist nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich. 
Mit der erstmaligen Anmeldung der Elternzeit muss man sich gleichzeitig verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist in diesem Fall nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Ist geplant, die Partnermonate des Elterngeldes in Anspruch zu nehmen, muss die Anmeldung, wenn die Elternzeit damit verbunden werden soll, erst spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber erfolgen, auch wenn im Rahmen des Elterngeldantrags bereits eine Festlegung getroffen wurde.

Elterngeld:

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter und ihre jungen Familien. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. 

Wer Elterngeld bekommt

Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern können in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten, wie zum Beispiel Großeltern oder Geschwister.

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

Bis zu 14 Monate

Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Die Eltern können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte.

Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für höchstens zwölf Monate beziehen.

Das Elterngeld wird noch weitere zwei Monate gezahlt, wenn  beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen (Partnermonate) oder der Elternteil alleinerziehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen. 

Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Grundlage der Berechnung sind die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Monate, in denen die Mutter aufgrund der gesetzlichen Mutterschutzfristen nicht arbeiten durfte oder wegen einer schwangerschaftsbedingten Krankheit weniger verdient hat, zählen nicht mit. Das gilt auch für Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind oder Monate, in denen auf Grund von Wehr- oder Zivildienstzeiten Einkommen weggefallen ist. Statt dieser Monate werden weiter zurückliegende Monate zu Grunde gelegt. Wenn die Eltern es wünschen, bleibt es jedoch bei der Berechnung des Anspruchs auf Grundlage der letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes.

Selbstständige weisen ihre Gewinneinkünfte in aller Regel über den Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt nach.

Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt des Kindes wegfallende Einkommen bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro zu 67 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro zu 66 Prozent und bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent. Bei Voreinkommen von weniger als 1.000 Euro steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent – je niedriger das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1800 Euro monatlich.

Beantragung des Elterngeldes

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, jedoch nur für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.

ElterngeldPlus:

ElterngeldPlus macht es für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden.

Nach wie vor ist auch der Bezug des bisherigen Elterngeldes  möglich. Ein Teilzeitumfang von bis zu 30 Wochenstunden darf dabei nicht überschritten werden.  Entsprechend können Eltern sich nun zwischen dem Bezug von Elterngeld oder von ElterngeldPlus entscheiden.

Länger Elterngeldbezug bei Teilzeitarbeit

Das Bundesfamilienministerium unterstützt Familien mit dem ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus sowie mit der flexibleren Gestaltung der Elternzeit dabei, den Anforderungen von Kindererziehung und Arbeitswelt  partnerschaftlich gerecht zu werden. Mit den Regelungen können Mütter und Väter länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeiten. Sie erhalten ElterngeldPlus dann doppelt so lange. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit können Eltern ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und sie haben die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

Gemeinsame Teilzeitarbeit der Eltern wird gefördert

Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Damit können beide Elternteile sich um die Kinderbetreuung kümmern und sind länger finanziell abgesichert.

Alleinerziehende profitieren ebenfalls vom ElterngeldPlus

Alleinerziehende können ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im gleichen Maße nutzen. Die Voraussetzungen der Alleinsorge beziehungsweise des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts wurden gestrichen, damit Alleinerziehende von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können. Stattdessen können sie diese Monate zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllen.

Neuregelung ermöglicht flexiblere Elternzeit

  • Auch die Elternzeit kann jetzt deutlich flexibler genutzt werden. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Neu ist aber, dass nun
  • 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem  dritten und dem  achten Geburtstag des Kindes genommen werden können,
  • eine Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr erforderlich ist,
  • die Anmeldefrist für die Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem  dritten und achten Geburtstag des Kindes auf 13 Wochen erhöht wird,
  • die Elternzeit in drei statt bisher zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden kann,
  • der Arbeitgeber den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann, wenn er zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegt.
  • Arbeitgeber einen Antrag zu einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit innerhalb einer bestimmten Frist ablehnen muss. Ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt.

Die wichtigsten Regelungen zum ElterngeldPlus

  • Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch
  • Monatlich beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.
  • Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Elterngeldmonat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entspricht
  • Das Elterngeld Plus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.

Beantragung des ElterngeldPlus

ElterngeldPlus muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf ElterngeldPlus stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des ElterngeldPlus-Bezuges geändert werden. Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können nachträglich in Elterngeld-Monate umgewandelt werden. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes bei der Elterngeldstelle einzureichen.

(Auszüge aus dem Informationsportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

I wie individuell

Individualisierte Personalpolitik

„Werden Beschäftigte gezielt entwickelt und gibt es zudem ein familienfreundliches Betriebsklima und Angebote für die Vereinbarkeit – dann steigen auch mehr Vereinbarer auf. Unternehmen tun daher gut daran, eine individualisierte Personalpolitik zu verfolgen.

Es erfordert zum anderen eine enge Zusammenarbeit zwischen Personalabteilungen und Arbeitnehmervertretungen – denn werden die persönlichen Lebensentwürfe, Interessen und Werte von Beschäftigten erfasst, müssen sich Mitarbeiter quasi nackt machen. In Zeiten von Big Data sehen das viele Arbeitnehmer kritisch.

Das geht nur in Unternehmen, in denen der Arbeitgeber fürsorglich und vertrauensvoll mit diesen Informationen umgeht. Ist die Grundlage für so eine Unternehmenskultur aber geschaffen und wird ein gezieltes Karrieremanagement für alle Beschäftigten geboten, muss sich ein Unternehmen keine Sorgen mehr über Fluktuation oder fehlende Loyalität der Mitarbeiter machen.“ (Zitat: Tina Groll, ZEIT online, 25.01.2016)

K - wie Konstruktiv

Konstruktivismus
Jeder Organismus (vom Individuum bis zur Institution) konstruiert seine eigene Wirklichkeit. Es geht darum, Muster aufzuzeigen und ggfs. (wie eine Hebamme) die Entwicklung neuer Muster und Wege zu unterstützen.
Der Mensch ist ein, sich selbst organisierendes Wesen. siehe auch unter "Selbstorganisation"

L - wie Lösungen

Lösungsorientierung
Die Arbeit mit dem lösungsorientierten Ansatz, nach Steve de Shazer, beinhaltet, in einer „verworrenen“ und unklaren Situation zunächst Entspannung zu erwirken. Möglicherweise sind dies mm-Schritte – jedoch mit Kreativität und Leichtigkeit.

M - wie MBSR=Mindfulness-Based Stress Reduction

MBSR wurde 1972 von Jon Kabat-Zinn als ein achtsamkeitsbasiertes Übungsprogramm zur Stressreduktion entwickelt. Zwischenzeitlich ist es sehr bekannt, weit verbreitet und hat sich in vielen Anwendungsfeldern bewährt. Im beruflichen Bereich ist es eine sehr wirksame Methode der Stressreduzierung und der Burn-Out-Prophylaxe.

Mediation
Konflikte sind grundsätzlich etwas Positives.
"Wenn Sie nicht miteinander gestritten haben, kennen Sie sich nicht." (chines.Sprichwort)

"Je mehr wir vor Konflikten davonlaufen, desto mehr meistern sie uns.
Je mehr wir sie zu vermeiden versuchen, desto mehr kontrollieren Sie uns.
Je mehr wir Konflikte fürchten, desto weniger verwirren sie uns.
Je weniger wir unsere Differenzen verleugnen, desto weniger teilen sie uns." (zit.nach Dulabaum, 1998)

Mutterschutzgesetz
Das bestehende Mutterschutzgesetz finden Sie hier:
MuSchG - Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter

P - wie Potenzial

Potenzial-Analyse
eine Form der Potenzial-Analyse ist die SWOT-Analyse.
Hier werden Stärken und Schwächen herausgearbeitet - Befürchtungen und Chancen.
Dabei können Schwächen sich als Stärken herausstellen und umgekehrt.
Befürchtungen können Chancen sein und umgekehrt.

R - wie Ressourcen

Ressourcenorientierung
Welche Ressourcen, welche Kraftquellen stehen Ihnen in Krisen und bei schwierigen Alltags-Anforderungen zur Verfügung? Wo sind Ihre Tankstellen? Was können Sie besonders gut? Welche Menschen stehen Ihnen zur Seite?

Resilienz-Training
Resilienz wird meist mit "Widerstandskraft" übersetzt. Hängt aber auch mit dem lateinischen Wort "resilere" zusammen, welches zurückspringen auf einen gesunden Zustand bedeutet.
Was stärkt Sie, um anspruchsvollen Situationen standzuhalten?
Wie können Sie mit Belastungen gut umgehen? Sind Sie bereit, neue Wege zu finden, damit es Ihnen besser geht?

S - wie Systemisch

System-Analyse
Anhand von verschiedenem systemischem Handwerkszeug können wir uns einen tieferen Einblick in die Funktionalität des Unternehmens / der Organisation schaffen.

Wie sieht das Organigramm der Organisation aus? Wie sind die Strukturen geschaffen? Welche Leitideen und Werte gibt es? Die Geschichte des Unternehmens? Wie werden Prozesse organisiert? Wie werden Regeln aufgestellt? Von wem? Wie werden Veränderungen geregelt? Wo schlummert verborgenes Potenzial?
(z.B. anhand des System-Haus nach Heinrich Faller oder System-Aufstellungen)

System-Aufstellungen
gibt es sowohl für die Arbeit mit EInzelnen, Paaren, Familien wie auch für die Beratung von Organisationen und Unternehmen. Hier werden meist Zusammenhänge, Verbindungen, Muster und Regeln deutlich, die für den weiteren Beratungs- und Veränderungs-Prozess bedeutend sein können.

Systemtheorie (Luhmann)
Es wird differenziert in
- "System" und "Umwelt"
- in verschiedene Subsysteme
- in Element und System
Die kleinste Einheit in einem sozialen System ist die Kommunikation, sagt Luhmann (1990). Soziale Systeme bestehen nicht aus konkreten Menschen, sondern aus Kommunikationen (Wilke, 2006).
Weitere Merkmale sozialer Systeme sind:
- Autopoiese
- Operative Geschlossenheit
- Komplexität
- Sinn

Selbstorganisations-Fähigkeit
des Individuums meint, dass der menschliche Organismus, der Mensch an sich, die Fähigkeit besitzt, sich selbst zu organisieren. Wir können dafür Werkzeug bieten oder wie eine "Hebamme" unterstützen, etwas zum Leben zu bringen.

Z - wie Zeit

Zeit-Linie (time-line)
time-line – welche Stationen gab es bisher in Ihrem Leben, Erreichtes und Krisen, gewonnene Ressourcen und Stärken, mit denen Sie auf Ihr Ziel zugehen können.